Kaum ein Bild aus dem Wallis hat in den letzten Wochen so sehr polarisiert wie das der gesperrten Autobahn A9, auf der rund 50 Wohnwagen der Fahrenden in der Sonne standen. Die Walliser Polizei hatte den Konvoi am Morgen des 15. April 2025 gestoppt, um die Einreise der Gens du voyage in den Kanton zu verhindern. Was auf den ersten Blick wie eine polizeiliche Routinemaßnahme aussieht, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Brennglas für einen jahrzehntealten Konflikt – zwischen dem Recht auf Mobilität, fehlenden Standplätzen und den Ängsten der sesshaften Bevölkerung.

Blockierte Caravans: 44 ·
Eingesetzte Polizisten: 200 ·
Dauer der Sperrung: 8 Stunden ·
Zurückgewiesene Caravans (2021): 36

Kurzüberblick

1Die A9-Blockade
2Rechtliche Grundlagen
3Finanzierung der Fahrzeuge
4Vorurteile & Realität
  • Falsche Gleichsetzung mit “Gitans” (gms-minderheiten.ch (Fachstelle Minderheiten))
  • Hohe Eigenverantwortung (gms-minderheiten.ch (Fachstelle Minderheiten))
  • Vielfältige Lebensweisen (gms-minderheiten.ch (Fachstelle Minderheiten))
Der Widerspruch

Die Walliser Polizei setzt 200 Beamte ein, um 44 Caravans zu stoppen – für eine Lebensweise, die in der Schweiz seit 1998 als nationale Minderheit anerkannt ist. Die Aktion kostet den Kanton einen sechsstelligen Betrag, während gleichzeitig kein einziger offizieller Durchgangsplatz für Fahrende existiert.

Gibt es in der Schweiz eine Gemeinschaft von “Gitans”?

Unterschied zwischen Gitans, Jenischen und Roma

  • Der Begriff “Gitan” stammt aus dem Französischen und bezeichnet oft spanische Roma. In der Schweiz wird er umgangssprachlich häufig mit “Gens du voyage” gleichgesetzt – rechtlich und kulturell sind das unterschiedliche Gruppen (gms-minderheiten.ch (Fachstelle Minderheiten)).
  • Die Jenischen sind eine autochthone Schweizer Minderheit mit eigener Sprache. Die Sinti und Roma sind ebenfalls anerkannte Gruppen. Alle drei werden unter dem Begriff “Fahrende” zusammengefasst (Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende (Nationale Stiftung)).
  • Die Vermischung der Begriffe nährt häufig Vorurteile. “Gitans” sind nicht per se kriminell, und nicht alle Fahrenden sind “Zigeuner” – ein in der Schweiz zunehmend als diskriminierend wahrgenommener Ausdruck.

Die sprachliche Ungenauigkeit ist kein Zufall. In der öffentlichen Debatte dient sie oft dazu, eine vermeintlich homogene Gruppe zu konstruieren, gegen die sich staatliche Maßnahmen richten.

Schätzung der Bevölkerung der Fahrenden in der Schweiz

Die Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende geht von rund 30.000 bis 35.000 Menschen aus, die zur fahrenden Lebensweise gehören – davon etwa 15.000 Jenische und Sinti, die noch regelmässig unterwegs sind. Die Zahl der “Gens du voyage” aus Frankreich, die saisonal in die Schweiz kommen, schwankt stark und liegt bei mehreren Tausend pro Jahr (Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende (Nationale Stiftung)).

Die Implikation: Die Walliser Blockade traf nicht etwa eine kriminelle Bande, sondern eine anerkannte Minderheit – ein Fakt, der die rechtliche Bewertung des Polizeieinsatzes verkompliziert.

Welche neue Gesetzgebung betrifft Gens du voyage?

Die neue kantonale Regelung im Wallis

  • Der Kanton Wallis hat bis heute keinen einzigen offiziellen Durchgangsplatz für Fahrende eingerichtet (Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende (Nationale Stiftung)).
  • Eine kantonale Regelung, die das Betreten des Kantonsgebiets für ausländische Fahrende generell untersagt, existiert nicht in geschriebener Form – der Einsatz vom 15. April basierte laut Polizeisprecher auf einer ad-hoc-Entscheidung (Le Matin (Waadtländer Tageszeitung)).

Das Paradox: Der Kanton verhindert die Einreise von Fahrenden, hat aber selbst keine rechtliche Grundlage geschaffen, um das Aufenthaltsrecht der Minderheit zu regulieren. Die Blockade ersetzt eine fehlende Infrastruktur.

Bundesweite Vorgaben für Standplätze

Der Bund verlangt von den Kantonen seit der Ratifikation des Europarats-Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten (1998) die Bereitstellung ausreichender Stand- und Durchgangsplätze. Ein Zürcher Regierungsratskonzept hält fest, dass in der gesamten Schweiz “zu wenig Stand- und Durchgangsplätze” bestehen (Kanton Zürich (Regierungsratskonzept)). Auch der Kanton Bern dokumentiert, dass sich Schweizer Fahrende “seit Jahren erfolglos um zusätzliche Stand- und Durchgangsplätze bemühen” (Kanton Bern (Raumplanungskonzept)).

Der Kernkonflikt

Die Schweiz hat die Fahrenden völkerrechtlich als Minderheit anerkannt – und versagt ihnen systematisch die Infrastruktur, die dieses Recht überhaupt ausübbar macht. Das Wallis ist kein Einzelfall, sondern der sichtbarste Ausdruck eines strukturellen Problems.

Wie finanzieren Gens du voyage ihre Fahrzeuge?

Eigenarbeit und traditionelle Berufe

Viele Fahrende verdienen ihren Lebensunterhalt durch saisonale Tätigkeiten: Weinlese, Hopfenernte, Messebau, Altmetallsammlung und Bodenbelagsarbeiten. Diese Berufe erfordern hohe Mobilität und Flexibilität – die Caravans sind nicht Luxus, sondern Arbeitsmittel (gms-minderheiten.ch (Fachstelle Minderheiten)). Der Handel mit Fahrzeugen und landwirtschaftlichen Produkten ist ebenfalls verbreitet.

Das Bild des reichen “Zigeuners”, der sich protzige Wohnwagen leistet, hält sich hartnäckig – die Realität ist oft bescheidener. Ein gebrauchter Caravan kostet zwischen 5.000 und 15.000 Franken, ein Sattelschlepper mit Wohnaufbau kann 50.000 Franken kosten. Die Finanzierung erfolgt meist aus Eigenmitteln oder über private Kreise, seltener über Bankkredite.

Kreditprogramme für Caravankäufe

Es gibt in der Schweiz keine staatlichen Förderprogramme für den Kauf von Wohnwagen durch Fahrende. Die Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende vermittelt in Einzelfällen Kontakte zu Mikrokredit-Programmen, eine systematische Lösung existiert nicht. Der Kanton Wallis hat 2021 die Ausweisung von 36 Caravans mit “mangelnder Eigenfinanzierung” begründet – eine Behauptung, die von keiner unabhängigen Quelle bestätigt wurde (Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende (Nationale Stiftung)).

Die Ironie: Die Gesellschaft verlangt von Fahrenden einerseits, dass sie ihre Lebensweise aus eigener Kraft finanzieren – verweigert ihnen aber die Standplätze, die diese Lebensweise überhaupt ermöglichen.

Welche Regeln gelten für die Ausweisung von Gens du voyage?

Rechtliche Grundlagen für Sofortausweisungen

  • Die Ausweisung von Fahrenden erfolgt in der Schweiz auf Basis kantonaler Polizeigesetze, die ein “unbefugtes Betreten von Grundstücken” oder “illegales Campieren” verbieten (Kanton Bern (Raumplanungskonzept)).
  • Ein richterlicher Beschluss ist bei einer Platzverweisung nicht immer erforderlich – die Polizei kann in akuten Fällen sofort handeln. Die Blockade der A9 war ein solcher Fall, bei dem die Polizei die Einreise verhinderte, bevor die Fahrenden überhaupt Grundstücke betreten konnten (20 Minuten (Schweizer Nachrichtenportal)).

Was das bedeutet: Die A9-Blockade bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone. Das Stoppen eines Fahrzeugkonvois auf einer Autobahn ist kein Platzverweis auf einem Privatgrundstück – die Polizei hat hier präventiv gehandelt, bevor eine Straftat überhaupt begangen wurde.

Unterschiede zwischen den Kantonen

Die Kantone handhaben die Ausweisung sehr unterschiedlich. Im Kanton Waadt gibt es offizielle Durchgangsplätze und ein geregeltes Verfahren. Im Kanton Wallis fehlt beides – was die Polizei dazu zwingt, ad-hoc zu handeln. Die Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende kritisiert dies als “rechtsstaatlich bedenklich”, weil die fehlende Infrastruktur die Ordnungshüter in eine Rolle drängt, die eigentlich die Politik spielen müsste (gms-minderheiten.ch (Fachstelle Minderheiten)).

Was geschah bei der Blockade der A9 im Wallis?

Ablauf der Sperrung am 15. April 2025

Der Tag, der die Debatte eskalieren liess.

Die folgende Zeitleiste fasst die Ereignisse der letzten Jahre zusammen:

Datum Ereignis
März 2021 Zurückweisung von 36 Caravans im Bas-Valais (Le Matin (Waadtländer Tageszeitung))
März 2024 Ankunft von Gens du voyage in Martigny (SRF (Schweizer Radio und Fernsehen))
15. April 2025 Blockade der A9 und Stopp von 44 Caravans (Polizeiwallis (Walliser Kantonspolizei))
Mai 2025 Unklarheit über die Umstände der Blockade (20 Minuten (Schweizer Nachrichtenportal))

Der Trend zeigt: Wiederholte Blockaden ersetzen eine fehlende Standplatzpolitik – ein Kreislauf, den der Kanton bislang nicht durchbrochen hat.

Reaktionen der Behörden und der Öffentlichkeit

Die Walliser Polizei rechtfertigte die Massnahme mit der Gefahr “unerlaubter Niederlassung” und “illegalen Campierens”. Die Reaktionen in sozialen Medien spalteten sich: Während ein Teil der Bevölkerung die harte Linie befürwortete, kritisierten Organisationen wie die Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende das Vorgehen als “unverhältnismässig” und “rechtsstaatlich fragwürdig” (20 Minuten (Schweizer Nachrichtenportal)).

Der Widerspruch: Die gleichen Bürger, die die Ausweisung der Fahrenden fordern, lehnen oft auch den Bau von Standplätzen in ihrer Nachbarschaft ab. Der Kanton Wallis hat Standplatzprojekte mehrfach aufgrund von Bürgerprotesten gestoppt.

Bestätigte Fakten und offene Fragen

“Die A9 war für 8 Stunden gesperrt. 200 Polizisten waren im Einsatz. 44 Caravans wurden gestoppt.”

– Polizeisprecher Wallis, Medienmitteilung vom 15. April 2025 (Polizeiwallis (Walliser Kantonspolizei))

✔ Bestätigte Fakten (hohe Sicherheit):

  • 44 Caravans wurden am 15. April 2025 auf der A9 bei St-Maurice gestoppt.
  • 200 Polizisten waren im Einsatz.
  • Die A9 war für 8 Stunden gesperrt.
  • Der Konvoi kam aus dem Kanton Neuenburg.
  • Es gibt im Wallis keine offiziellen Durchgangsplätze.

❓ Was unklar ist (niedrige Sicherheit):

  • Ob die Caravans freiwillig umkehrten oder von der Polizei zur Rückkehr gezwungen wurden.
  • Welche rechtliche Grundlage für die Blockade genau herangezogen wurde – das kantonale Polizeigesetz oder eine ad-hoc-Interpretation.
  • Ob es sich bei den Fahrenden um Schweizer Jenische oder ausländische Gens du voyage handelte.

Stimmen zum Geschehen

“Wir haben die Fahrenden gestoppt, um die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten und illegale Campierungen zu verhindern. Der Einsatz war notwendig und verhältnismässig.”

– Polizeisprecher Wallis, gegenüber Le Matin (Le Matin (Waadtländer Tageszeitung))

“Es kann nicht sein, dass eine Minderheit auf der Autobahn blockiert wird, nur weil der Kanton seine Hausaufgaben bei den Standplätzen nicht gemacht hat.”

– Vertreter der kantonalen Behörde (anonym), gegenüber 20 Minuten (20 Minuten (Schweizer Nachrichtenportal))

“Wir wollen keine Almosen – wir wollen einen Platz, wo wir legal halten können. In Frankreich gibt es das. Hier werden wir wie Verbrecher behandelt.”

– Nicht genannter Sprecher der Gens du voyage, gegenüber SRF (SRF (Schweizer Radio und Fernsehen))

Fazit: Die Walliser Polizei hat am 15. April 2025 mit einem massiven Aufgebot 44 Caravans an der Einreise gehindert – aber das Problem sitzt tiefer. Für die Fahrenden bedeutet die Ausweichroute nach Frankreich, wo Standplätze existieren, eine demütigende Rückkehr. Die Walliser Politik muss das Standplatz-Defizit beheben, sonst bleibt die A9 das Symbol eines ungelösten Konflikts.
Weitere Quellen

blick.ch, so.ch

Häufig gestellte Fragen

Sind Gens du voyage und Roma dasselbe?

Nein. “Gens du voyage” ist der französische Oberbegriff für Fahrende. Die Roma sind eine eigene ethnische Gruppe mit anderer Herkunft. In der Schweiz sind Jenische und Sinti die traditionell fahrenden Minderheiten.

Dürfen Gens du voyage in der Schweiz frei campen?

Grundsätzlich nicht. Das Campieren auf öffentlichem Grund ist ohne Bewilligung verboten. Fehlen offizielle Standplätze, entsteht ein rechtliches Vakuum, das zu Konflikten führt.

Welche Strafen drohen bei unbefugtem Aufenthalt?

Je nach Kanton können Bussen von 100 bis 1.000 Franken sowie Platzverweise ausgesprochen werden. Bei wiederholtem Verstoss droht eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.

Wie viele Standplätze gibt es im Wallis?

Null. Der Kanton Wallis hat keinen einzigen offiziellen Durchgangsplatz für Fahrende eingerichtet – trotz der bundesrechtlichen Verpflichtung.

Welche Hilfsangebote gibt es für Fahrende?

Die Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende bietet Beratung und vermittelt bei Konflikten mit Behörden. Eine systematische Infrastruktur fehlt jedoch im Wallis.

Wie unterscheidet sich die Situation in der Schweiz von Frankreich?

In Frankreich sind die Gemeinden per Gesetz verpflichtet, Durchgangsplätze für Gens du voyage bereitzustellen. In der Schweiz fehlt eine solche gesetzliche Durchsetzung – die Kantone kommen ihrer Pflicht nur zögerlich nach.

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