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Zoll Schweiz Einfuhr Warenwert: Regeln & Kosten 2025

Oliver Alfie Thompson Clarke • 2026-06-20 • Gepruft von Hannah Fischer

Wer häufig in die Schweiz reist oder online dort bestellt, hat es schon gehört: Die Regeln für die Einfuhr ändern sich. Ab 2025 gilt eine neue Wertfreigrenze von 150 Franken, die viele Einkäufe im Ausland teurer machen kann. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, was genau auf Reisende und Käufer zukommt, welche Freimengen für Alkohol und Fleisch gelten und wie Sie die Abgaben korrekt berechnen.

Wertfreigrenze ab 2025 (pro Person/Tag): 150 CHF ·
MWST-Normalsatz: 8,1 % ·
MWST-Reduzierter Satz: 2,6 % ·
Einfuhrzoll – Allgemein: abhängig von Warencode ·
Alkohol < 18 % (zollfrei pro Person/Tag): 5 Liter ·
Fleisch (zollfrei pro Person/Tag): 1 kg

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
2Was unklar ist
  • Ob die Freigrenze von 150 CHF auch für reine Online-Bestellungen per Post (ohne persönliche Einreise) gilt (BAZG – Einfuhr in die Schweiz)
  • Genaue Zollsätze für spezifische Warencodes müssen individuell recherchiert werden (Douana – Anpassungen per 2024)
3Zeitleisten-Signal
  • 1. Januar 2025: Neue Wertfreigrenze 150 CHF tritt in Kraft (BAZG – Mehrwertsteuer: Wertfreigrenze 150 Franken)
  • 2024: Abschaffung der Einfuhrzölle für Industrieprodukte (Post CH – Zollbestimmungen der Schweiz)
4Wie es weitergeht

Sechs zentrale Fakten auf einen Blick: Die neue Wertfreigrenze, die wichtigsten Steuersätze und die maximalen Freimengen für die gängigsten Waren.

Merkmal Wert
Wertfreigrenze ab 1. Januar 2025 150 CHF
MWST-Sätze 8,1 % (normal) / 2,6 % (reduziert)
Maximale zollfreie Alkoholmenge (< 18 %) 5 Liter
Maximale zollfreie Fleischmenge 1 kg
Zollanmeldung für Sendungen Online über EasyZoll
Strafen bei Falschdeklaration Busse bis zu mehreren 1.000 CHF

Wie viel Einfuhrzoll muss ich in der Schweiz zahlen?

Wie setzt sich der Einfuhrzoll zusammen?

Ein zentraler Punkt: Der Einfuhrzoll berechnet sich aus dem Warenwert multipliziert mit dem Zollsatz, der je nach Warengruppe (Warencode) variiert. Da die Schweiz seit dem 1. Januar 2024 die Einfuhrzölle für Industrieprodukte vollständig abgeschafft hat, fällt für viele Alltagsgüter kein klassischer Zoll mehr an (Post CH – Zollbestimmungen der Schweiz). Die Mehrwertsteuer (MWST) wird dagegen auf den Warenwert plus den Einfuhrzoll berechnet. Wer die Freigrenze überschreitet, muss die MWST auf den gesamten Warenwert zahlen.

Welche Zollsätze gelten für verschiedene Waren?

Die Zollsätze variieren stark – von 0 Prozent für viele Industrieprodukte bis zu über 15 Prozent für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse. Eine detaillierte Übersicht bietet die BAZG-Warentarifdatenbank. Der Bundesrat hat die Zollreform 2024 als Verschiebung des Fokus auf Mehrwertsteuer und Spezialabgaben bezeichnet (Douana – Anpassungen per 2024).

Wie wirkt sich die MWST auf die Gesamtkosten aus?

Die MWST wird auf die Summe aus Warenwert und fälligem Einfuhrzoll erhoben. Bei Überschreitung der Freigrenze von 150 CHF fällt die MWST auf den gesamten Warenwert an – nicht nur auf den überschreitenden Betrag (BAZG – Mehrwertsteuer: Wertfreigrenze 150 Franken).

Das bedeutet: Die Einfuhrabgaben in der Schweiz bestehen aus Zoll (oft 0 % für Industriewaren) und MWST (8,1 % / 2,6 %). Für Reisende: Wer Waren im Wert über 150 CHF einführt, zahlt die MWST auf den vollen Betrag. Für Online-Käufer: Pakete aus dem Ausland unterliegen separaten Regeln der Postverzollung.
Was zu beachten ist

Die neue Freigrenze von 150 CHF ist eine Mehrwertsteuer-Wertfreigrenze – kein genereller Zollfreibetrag. Für sensible Waren wie Waffen oder geschützte Tiere gelten unabhängig vom Wert immer Meldepflichten.

Wie hoch ist die Zollfreigrenze in der Schweiz?

Gilt die Freigrenze pro Person oder pro Sendung?

Die Freigrenze von 150 CHF (ab 2025) gilt pro Person und pro Tag. Das bedeutet: Eine Familie mit vier Personen kann Waren im Gesamtwert von bis zu 600 CHF zollfrei einführen – solange der Wert pro Person unter der Grenze bleibt. Die Freigrenze ist personengebunden und kann nicht beliebig zusammengelegt werden (BAZG – Anwendungsbeispiele der Wertfreigrenze bei mehreren Personen).

Welche Änderungen gibt es ab 2025?

Die bedeutendste Änderung: Die Wertfreigrenze sinkt von 300 CHF auf 150 CHF pro Person und Tag. Der Bundesrat hat diese Senkung im Oktober 2024 als Massnahme gegen den Einkaufstourismus dargestellt (SRF – Bundesrat senkt Wertfreigrenze für Einkäufe im Ausland). Für Reisende aus Deutschland oder Österreich heisst das: Wer bisher für 250 CHF einkaufte und keine Abgaben zahlen musste, wird ab 2025 die MWST schulden.

Die Krux

Reisende, die bisher die 300-CHF-Grenze ausreizten, stehen ab 2025 vor einer Mehrbelastung. Bei einem Einkauf von 250 CHF fallen 8,1 % MWST auf den gesamten Betrag an – zusätzlich zum möglichen Zoll für bestimmte Waren.

Die Entwicklung der Wertfreigrenzen in den letzten Jahren zeigt eine bemerkenswerte Kehrtwende. Nach der Erhöhung auf 300 CHF im Jahr 2020 folgt nun die Senkung auf 150 CHF – ein Signal, dass der Fiskus die Lücke im Online-Handel und Reiseverkehr schliessen will.

Die Botschaft: Wer regelmässig in der Schweiz einkauft, muss sein Budget anpassen oder die MWST als festen Kostenfaktor einplanen.

Zeitraum Ereignis
1. Januar 2020 Wertfreigrenze für MWST von 100 CHF auf 300 CHF erhöht
2024 Ankündigung der Senkung auf 150 CHF ab 2025; Abschaffung der Industrieprodukt-Zölle
1. Januar 2025 Neue Wertfreigrenze von 150 CHF tritt in Kraft

Das Muster: Die Politik reagierte auf den zunehmenden Einkaufstourismus aus dem Ausland mit einer massiven Senkung der Freigrenze. Für Grenzgänger und Online-Käufer bedeutet das konkret: Die bisherige Toleranzzone von 300 CHF schrumpft auf die Hälfte.

Was darf man zollfrei in die Schweiz einführen?

Welche Mengen an Alkohol sind zollfrei?

  • Alkohol unter 18 % Vol.: bis zu 5 Liter pro Person und Tag (BAZG – Freimengen Lebensmittel, Alkohol und Tabak)
  • Alkohol über 18 % Vol.: bis zu 1 Liter pro Person und Tag (BAZG – Freimengen Lebensmittel, Alkohol und Tabak)

Wie viel Fleisch und Milchprodukte sind erlaubt?

  • Fleisch: 1 kg pro Person und Tag (BAZG – Freimengen Lebensmittel, Alkohol und Tabak)
  • Milchprodukte, Eier, Honig: begrenzte Mengen (1–5 kg, je nach Produkt) (BAZG – Freimengen Lebensmittel, Alkohol und Tabak)

Gelten besondere Regeln für Tabakwaren?

Ja. Zigaretten: bis zu 250 Stück pro Person und Tag – das entspricht 1,25 Stangen. Für Tabak liegen die Grenzen bei 250 Gramm (BAZG – Freimengen Lebensmittel, Alkohol und Tabak).

Das Paradox: Während der Geldwert der Waren ab 2025 strenger kontrolliert wird, bleiben die Mengenbeschränkungen für Alkohol, Fleisch und Tabak unverändert. Ein Liter Whisky (Wert oft unter 150 CHF) bleibt zollfrei, ein Elektrogerät über 150 CHF aber nicht.

Was muss bei Einfuhr in die Schweiz verzollt werden?

Welche Waren sind anmeldepflichtig?

Alle Waren, die die Freigrenze von 150 CHF überschreiten, müssen angemeldet werden. Ebenso sind bestimmte Produkte unabhängig vom Wert immer anmeldepflichtig: Waffen, geschützte Tiere nach CITES, gefälschte Markenwaren und Betäubungsmittel (BAZG – Einfuhr in die Schweiz).

Wie läuft die Verzollung am Flughafen oder an der Grenze ab?

Die Verzollung erfolgt mündlich (bei geringem Wert), schriftlich oder elektronisch. An der Grenze und am Flughafen stehen dafür Formulare und in zunehmendem Masse digitale Kiosksysteme zur Verfügung. Für Post- und Paketsendungen ist die Zollanmeldung online über die EasyZoll-Plattform des BAZG möglich (mypaketshop – Zollbestimmungen der Schweiz).

Die Digitalisierung der Zollanmeldung nimmt Fahrt auf. Das BAZG fördert die elektronische Deklaration, um Wartezeiten an den Grenzen zu reduzieren und die Kontrolldichte zu erhöhen.

Wie berechnet der Zoll den Warenwert?

Wird der Kaufpreis oder der aktuelle Marktwert herangezogen?

Grundsätzlich gilt der tatsächlich gezahlte Preis – also der Rechnungswert. Dieser wird auf dem Kaufbeleg ausgewiesen und dient als Basis für die Berechnung. Bei Geschenken oder gebrauchten Waren schätzt der Zoll den Zeitwert (BAZG – Einfuhr in die Schweiz).

Welche Kosten werden zum Warenwert hinzugerechnet?

Zusätzliche Kosten wie Transport und Versicherung werden zum Warenwert hinzugerechnet. Auch ausländische Abgaben sind Teil der Wertbasis. Transportkosten sind jedoch nicht der Kern der BAZG-Wertfreigrenze – sie werden separat betrachtet (mypaketshop – Zollbestimmungen der Schweiz).

Der Trade-off

Reisende, die gebrauchte Gegenstände oder Geschenke einführen, müssen mit einem geschätzten Zeitwert rechnen. Ein Laptop im Wert von 200 CHF (Neupreis 800 CHF) wird mit dem aktuellen Marktwert bewertet – und wenn dieser über 150 CHF liegt, fällt MWST an. Für Reisende, die gebrauchte Gegenstände oder Geschenke einführen, ist der geschätzte Zeitwert entscheidend, wie auch bei einem ${Spanien gegen Schweiz EM Viertelfinale} relevant sein könnte. Spanien gegen Schweiz EM Viertelfinale

Der Haken: Bei Zweifeln an der Richtigkeit des angegebenen Werts kann der Zoll eine eigene Wertermittlung durchführen – etwa bei verdächtig niedrigen Rechnungen oder fehlenden Belegen. Wer pauschal zu niedrig deklariert, riskiert eine Busse.

Wie streng sind die Schweizer Zollbestimmungen?

Wie hoch ist das Risiko einer Zollkontrolle?

Kontrollen erfolgen stichprobenartig und risikobasiert. Das BAZG setzt auf eine Mischung aus regelmässigen Stichproben an stark frequentierten Grenzübergängen und gezielten Kontrollen aufgrund von Hinweisen oder Auffälligkeiten. Besonders in der Vorweihnachtszeit oder nach Feiertagen steigt die Kontrolldichte (BAZG – Einfuhr in die Schweiz).

Welche Strafen drohen bei Verstössen?

Bei Falschdeklaration oder Verdacht auf gewerbliche Einfuhr drohen Bussen, die je nach Schwere mehrere tausend Franken betragen können. Wiederholte Verstösse können zu erhöhten Strafen führen. Das BAZG informiert auf seiner Website regelmässig über aktuelle Kontrollschwerpunkte (Douana – Senkung der Wertfreigrenze).

«Die Wertfreigrenze für die Mehrwertsteuer bei der Einreise wird von 300 auf 150 Franken gesenkt.»

– BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit), offizielle Mitteilung

«Ab 2025 dürfen Waren zum privaten Gebrauch nur noch bis 150 Franken steuerfrei eingeführt werden.»

– IHK Konstanz, Hinweis zu neuen Regeln im Reiseverkehr

Die Botschaft der Behörden ist klar: Wer ehrlich deklariert, hat wenig zu befürchten. Wer jedoch systematisch falsche Angaben macht oder gewerbliche Mengen als Privatgut tarnt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Für Reisende aus dem EU-Raum und Online-Käufer, die regelmässig in der Schweiz bestellen, ist die Konsequenz eindeutig: Die neue 150-CHF-Grenze erfordert eine bewusste Planung der Einkaufsbeträge, oder die MWST wird zum festen Kostenfaktor. Wer die Regeln kennt und die Freimengen einhält, kann jedoch weiterhin stressfrei einkaufen – solange er den Warenwert korrekt angibt.

Bestätigte Fakten

  • Wertfreigrenze ab 2025: 150 CHF (Quelle: BAZG – Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit)
  • Mengenbeschränkungen für Alkohol und Fleisch (Quelle: BAZG – Freimengen Lebensmittel, Alkohol und Tabak)
  • MWST-Sätze: 8,1 % / 2,6 % (Quelle: BAZG – Mehrwertsteuer: Wertfreigrenze 150 Franken)

Was unklar ist

  • Ob die Freigrenze auch für Online-Bestellungen ausserhalb von Reisen gilt (Gepäck vs. Post)
  • Genaue Zollsätze für spezifische Warencodes (müssen individuell recherchiert werden)

Häufig gestellte Fragen

Gilt die Zollfreigrenze auch für Kinder?

Ja, jede Person – unabhängig vom Alter – hat eine eigene Freigrenze von 150 CHF pro Tag. Bei Familien mit Kindern können die Grenzen also kombiniert werden, solange die Waren den einzelnen Personen zugeordnet werden können (BAZG – Anwendungsbeispiele).

Kann ich die Freigrenze mit anderen Reisenden kombinieren?

Nein. Die Freigrenze ist personengebunden und kann nicht auf andere übertragen oder addiert werden. Jeder Reisende muss seinen eigenen Warenwert anmelden (BAZG – Anwendungsbeispiele).

Muss ich für gebrauchte Waren oder Geschenke Zoll zahlen?

Ja. Der Zoll bewertet gebrauchte Waren oder Geschenke nach dem Zeitwert. Liegt dieser über 150 CHF, fällt MWST an. Bei Geschenken ohne Rechnung kann der Zoll den Wert schätzen (BAZG – Einfuhr in die Schweiz).

Wie gebe ich den Warenwert bei einer Internetbestellung an?

Bei Paketsendungen ist der Rechnungswert massgeblich. Die Anmeldung erfolgt online über die EasyZoll-Plattform des BAZG. Für Sendungen aus dem Ausland muss der Versender oder Empfänger den Wert korrekt deklarieren (mypaketshop – Zollbestimmungen der Schweiz).

Welche Rolle spielt das Ursprungsland der Ware?

Das Ursprungsland kann die Höhe des Zollsatzes beeinflussen. Für Waren aus EU-Ländern gelten teilweise reduzierte Sätze. Der Warenwert wird jedoch unabhängig vom Herkunftsland gleich behandelt (BAZG – Einfuhr in die Schweiz).

Was passiert, wenn mein Gepäck nachgeprüft wird?

Wenn der Zoll das Gepäck kontrolliert, wird der angegebene Warenwert überprüft. Fehlt eine Rechnung oder weicht der Wert erheblich ab, kann der Zoll eine Nachschätzung vornehmen. Bei Falschdeklaration drohen Bussen (BAZG – Einfuhr in die Schweiz).

Wie lange sind die Kontrollen am Flughafen?

Die Kontrollen am Flughafen sind in der Regel kurz. Bei unauffälligen Reisenden erfolgt eine schnelle Durchsage oder ein kurzer Check. Bei Verdacht auf Verstösse kann die Kontrolle länger dauern (SRF – Bundesrat senkt Wertfreigrenze für Einkäufe im Ausland).

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Oliver Alfie Thompson Clarke

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Oliver Alfie Thompson Clarke

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